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EU-Label statt eigener Luxemburger Rechtsform

Ein ELTIF muss als alternativer Investmentfonds qualifizieren und die EU-ELTIF-Verordnung erfüllen. In Luxemburg wird das Label mit einer geeigneten Fondsstruktur kombiniert. Die Pflichten aus dem Luxemburger Fondsregime gelten weiterhin.

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ELTIF 2.0 und Privatanleger

Die Verordnung (EU) 2023/606 überarbeitete das ELTIF-Regime; die Änderungen gelten seit dem 10. Januar 2024. Unter anderem wurden Anlagegrenzen und Regeln zum Vertrieb an Privatanleger angepasst. Welche Informations- und Vertriebsanforderungen greifen, hängt vom jeweiligen Fonds ab.

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Liquidität nicht unterschätzen

Anlagen in Infrastruktur, Private Equity oder Private Debt sind häufig langfristig und weniger liquide. Deshalb können Rückgaben begrenzt sein oder besonderen Bedingungen unterliegen. Anleger sollten Verkaufsunterlagen und Risikohinweise genau lesen.

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Prüfliste

  • ELTIF-Genehmigung und zugelassenen EU-AIFM überprüfen.
  • Anlageklassen, Fondslebensdauer, Streuung und Fremdfinanzierung verstehen.
  • Rückgaberegeln, Kosten und mögliche Verluste prüfen.
  • Nicht von einem EU-Label auf eine Renditegarantie schließen.
Primärquellen & weiterführende LinksQuellen geprüft · 2026-10-20
  1. CSSF — ELTIF
  2. ALFI — ELTIF 2.0