Wird ein RAIF von der CSSF beaufsichtigt?
Der RAIF selbst benötigt keine vorherige Produktgenehmigung der CSSF. Er ist dennoch nicht frei von regulatorischen Anforderungen. Der vorgeschriebene externe AIFM muss zugelassen sein und unterliegt Aufsichts- und Berichtspflichten.
Wer darf investieren?
RAIFs stehen ausschließlich „sachkundigen Anlegern“ im Sinne des Luxemburger Rechts offen. Dazu gehören institutionelle und professionelle Anleger sowie weitere Investoren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein RAIF ist somit kein gewöhnlicher Publikumsfonds für alle Privatanleger.
Wichtige Dienstleister und Pflichten
- Zugelassener externer AIFM mit den gesetzlich vorgesehenen Verantwortlichkeiten.
- Luxemburger Verwahrstelle und zentrale Verwaltung in Luxemburg.
- Verkaufsunterlagen, geprüfter Jahresbericht und weitere einschlägige Offenlegungen.
- Je nach Ausgestaltung Rechts-, Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Administrationsdienstleister.
Wichtige Abgrenzung
Anlageklassen, Risiken und Vertriebsregeln müssen für das konkrete Vorhaben geprüft werden. Die fehlende unmittelbare CSSF-Produktgenehmigung darf nicht als Bestätigung ausgegeben werden, dass die CSSF den Fonds zugelassen oder geprüft hätte.