01 /

Aufgaben eines zugelassenen AIFM

Ein zugelassener AIFM verwaltet alternative Investmentfonds innerhalb seines regulatorischen Mandats. Dabei stehen gesetzlich vorgeschriebene Managementfunktionen, Risikoüberwachung, Compliance und Meldungen im Mittelpunkt. Auch bei einer Auslagerung bleiben eigene Verantwortung und Kontrollpflichten bestehen.

02 /

Zulassung und Registrierung unterscheiden

Die CSSF unterscheidet zugelassene AIFMs von registrierten kleineren Verwaltern unter bestimmten Ausnahmen. Beide unterliegen nicht denselben Aufsichts- und Passregelungen. Vor einer Zusammenarbeit muss die konkrete Gesellschaft anhand offizieller Register geprüft werden.

03 /

Änderungen im Jahr 2026

Das Luxemburger Gesetz vom 3. März 2026 setzte die Richtlinie (EU) 2024/927 um. Die CSSF veröffentlichte am 8. Oktober 2026 zusätzliche Anforderungen an Fondsmanager im sogenannten White-Label-Geschäft, wenn Fonds von Dritten initiiert werden. Ob diese Regeln im konkreten Fall greifen, ist individuell zu beurteilen.

04 /

Worauf Fondsinitiatoren achten sollten

  • Rechtsträger und aktuelle Zulassung im offiziellen Register verifizieren.
  • Zuständigkeiten für Portfolio, Risiken, Bewertung und Berichte schriftlich festhalten.
  • Auslagerungen, Interessenkonflikte und Governance verstehen.
  • Leistungsumfang, Vergütung und Kontrollprozesse vertraglich klären.
Primärquellen & weiterführende LinksQuellen geprüft · 2026-10-20
  1. CSSF — Zulassung eines AIFM
  2. CSSF — Registrierung eines AIFM
  3. CSSF — White-Label-Mitteilung vom 8.10.2026